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Allgemeine Hebammen-Leistungen |
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Allen Frauen steht vom ersten Tag an der Schwangerschaft bis zur 8.Woche nach der Geburt Hebammenbetreuung zu.
Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen und privaten( vertragsabhängig) Krankenkassen übernommen. Zu diesen Hebammenleistungen gehören allgemein: - Betreuung in der Schwangerschaft
- Betreuung unter der Geburt
- Betreuung im Wochenbett
- Stillberatung
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