Allgemeine Hebammen-Leistungen | Drucken |
schwangere.jpg Allen Frauen steht vom ersten Tag an der Schwangerschaft bis zur 8.Woche nach der Geburt Hebammenbetreuung  zu.

Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen  und privaten( vertragsabhängig) Krankenkassen übernommen.
Zu diesen Hebammenleistungen gehören allgemein:

  • Betreuung in der Schwangerschaft
  • Betreuung unter der Geburt
  • Betreuung im Wochenbett
  • Stillberatung

 
Kirstin Weißbach - Hebamme - Duisburg